Förderschwerpunkt Sprache
In den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz für den Förderschwerpunkt Sprache wird mit Blick auf den Bereich gestörter sprachlicher Fähigkeiten bzw. sprachlicher Handlungskompetenz zwischen dem Spracherwerb, dem sinnhaften Sprachgebrauch sowie der Sprechtätigkeit unterschieden (vgl. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 1998, S. 5). Eine mit Blick auf die schulische Förderung wichtige Ergänzung stellt die in der AO-SF-Definition betonte Entwicklung eines subjektiven Störungsbewusstseins dar.